Allgemeine Geschäftsbedingungen der Bauzentrum Kuhn GmbH
§ 1 Allgemeiner Geltungsbereich
(1)
Es gelten unsere Verkaufsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Verkaufsbedingun-gen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten aus-drücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen. Vorrangig gel-ten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen, deren Geltung Sie gesondert anerkannt haben.
(2)
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
(3)
Es wird die Geltung deutschen Rechts vereinbart, unter Ausschluss der Bestimmungen des Über-einkommens der Vereinten Nationen über Verträge für den Internationalen Warenkauf (CISG vom 11. April 1980 in der jeweils geltenden Fassung).
§ 2 Angebot
(1)
Unsere Angebote sind freibleibend, d. h. nur eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes.
(2)
Der Verkäufer ist berechtigt die Kreditwürdigkeit des Käufers zu überprüfen z. B. durch Schufa-auskunft oder ähnliches. Der Käufer erklärt sich mit der Einholung einer solchen Auskunft einverstanden.
§ 3 Preise
(1)
Sofern nicht anders vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen unserer zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preisliste.
(2)
Ändern sich später als vier Wochen nach Vertragsabschluss Abgaben oder andere Fremdkosten, die im vereinbarten Preis enthalten sind, oder entstehen sie neu, sind wir im entsprechenden Umfang zu einer Preisänderung berechtigt.
(3)
Unsere Preise verstehen sich ab Lager ausschließlich Verpackung und Transport. Der Abzug von Skonto etc. bedarf einer gesonderten Vereinbarung, wobei enthaltene Frachten, Gebühren sowie Transport- u. Entladungskosten im Allgemeinen, nicht skontierbar sind.
(4)
Verpackungsmaterialien (z. B. Paletten) sind an den Verkäufer zu Lasten des Käufers zurückzu-geben. Transport- und Umverpackungen werden nicht zurückgenommen.
(5)
Bei einem Auftragsvolumen von unter Euro 50,00 netto, erheben wir eine Aufwandsentschädi-gung von Euro 5,00.
(6)
Die anfallenden Mautgebühren, einschließlich der aus Vorfrachten, gehen zu Lasten des Käufers.
§ 4 Rücktritt
(1)
Der Verkäufer ist berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, wenn
- der Käufer falsche Angaben über seine Kreditwürdigkeit gemacht hat.
- aufgrund eines vom Verkäufer nicht zu vertretenden Umstandes ein eigener Einkauf des Kaufgegenstandes nicht vertragsgemäß möglich ist.
- der Lieferung mit zumutbaren Aufwendungen nicht zu überwindende Leistungshindernisse entgegenstehen.
(2)
Der Verkäufer wird den Käufer unverzüglich von der Nichtverfügbarkeit informieren und unver-züglich erhaltene Gegenleistungen an den Käufer erstatten, wenn er vom Vertrag zurücktritt.
§ 5 Zahlungsbedingungen
(1)
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis sofort fällig. Ver-zug tritt ein, wenn der Käufer nicht innerhalb von drei Kalenderwochen, gerechnet ab dem Da-tum der Lieferung zahlt.
(2)
Im Fall einer Mahnung entsteht eine Gebühr i.H.v. Euro 8,00, deren Zahlungspflicht lediglich bei der ersten Mahnung nicht besteht, sofern diese verzugsbegründend ist.
(3)
Bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers z. B. Zahlungsverzug, Scheck oder Wechselprotest, ist der Verkäufer berechtigt, alle offenstehenden auch gestundeten Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel, Barzahlung oder Si-cherheitsleistung zu verlangen. In einem solchen Falle entfallen eventuell vereinbarte Skonti und Rabatte.
§ 6 Lieferung
(1)
Lieferung frei Baustelle bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käu-fers oder einer von ihm beauftragten Person die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auf-tretende Schäden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Käufer berechnet. Wird das Abladen der gelieferten Ware aufgrund ge-troffener Vereinbarungen vom Verkäufer oder dessen Beauftragten durchgeführt, so wird am Fahrzeug abgeladen. Beförderung in den Bau findet nicht statt.
(2)
Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand nicht ab, so ist er unter Fristsetzung in den Annahmeverzug zu setzen. Das Risiko für die Beschädigung oder den Untergang des Kaufgegenstandes trägt dann der Käufer. Im Fall der Nichtabnahme kann der Verkäufer von seinen gesetzlichen Rechten (insbesondere Schadenersatz wegen Nichtabnahme der bestellten Ware) Gebrauch machen. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadenersatz ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
(3)
Bei Zufuhr von Waren berechnen wir je Anlieferung eine Frachtpauschale. Bei Kranentladung berechnen wir je Entladevorgang eine Kostengebühr. Für Paletten stellen wir ebenfalls eine Gebührenrechnung. Für Mehrwegpaletten, die in einwandfreiem Zustand frei Lager zurückgege-ben werden, schreiben wir den Paletteneinsatz abzüglich einer Benutzungsgebühr gut. Die jeweils gültigen Gebührensätze machen wir per Aushang in unserem Geschäftslokal bekannt. Auf Anfor-derung senden wir Ihnen dieses Gebührenblatt auch zu. Änderungen der Gebühren- und Kosten-pauschalen behalten wir uns vor.
(4)
Für Waren, welche der Kunde zurückgibt, vergüten wir 85% des Warenwertes nach Abzug aller Fracht- u. sonstigen Kosten, soweit die Rückgabe mit unserem vorherigen Einverständnis erfolgt.
Voraussetzung für die obige Vergütung ist, dass die Ware ungebraucht sowie unbeschädigt ist.
Rücksendungen gelieferter Waren werden ohne vorherige Zustimmung des Verkäufers nicht angenommen.
§ 7 Lieferzeit
(1)
Lieferzeiten gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass wir verbindliche Lieferfristen zusagen. Der Beginn der von uns angegebenen schriftlichen Liefer-zeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
(2)
Bezüglich einer Haftung für Verzugsschäden gelten die Haftungsbeschränkungen gemäß § 10 entsprechend.
§ 8 Gefahrenübergang
Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung “ab Lager” verein-bart, dies gilt auch bei Anlieferung.
§ 9 Mängelgewährleistung
(1)
Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die er, sein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehil-fen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und aus der Verlet-zung wesentlicher Vertragspflichten. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Scha-den begrenzt. Es wird darauf hingewiesen, dass Vorlieferanten keine Erfüllungsgehilfen des Ver-käufers sind.
(2)
Schäden, die durch Mängel an den gelieferten Waren verursacht werden, sind dem Verkäufer un-verzüglich unter Angabe der verarbeiteten Ware anzuzeigen.
(3)
Die Gewährleistungsfrist beträgt zwei Jahre, es sei denn es liegt ein Fall des § 438 I Nr. 2 BGB (Sachen, die entsprechend ihrer üblichen Verwendung für ein Bauwerk verwendet werden und dessen Mangelhaftigkeit verursachen) vor, dann verbleibt es bei der 5jährigen Verjährung. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4)
Die Gewährleistungsrechte des Käufers, setzen voraus, dass dieser offensichtliche Mängel inner-halb von 2 Wochen schriftlich beim Verkäufer gerügt hat. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Käufer die erforderli-chen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen.
(5)
Handelt es sich um einen gebrauchten Gegenstand, dann sind sämtliche Gewährleistungsansprü-che ausgeschlossen, es sei denn es läge eine arglistige Täuschung oder eine zugesicherte Eigen-schaft vor. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(6)
Stellt der Käufer einen Mangel fest, darf er den Kaufgegenstand nicht bearbeiten, verkaufen etc. bis eine Beweissicherung mit dem Verkäufer oder ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren durchgeführt wurde oder eine einvernehmliche Regelung mit dem Verkäufer getroffen wurde.
§ 10 Haftungsbegrenzung
(1)
Unsere Haftung für Schadensersatzansprüche wegen Pflichtverletzung oder wegen deliktischer Ansprüche gemäß § 823 ff BGB etc. ist nach Maßgabe der folgenden Ziffern eingeschränkt.
(2)
Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haf-tung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen etc..
(3)
Eine verschuldungsunabhängige Haftung für die Beschaffung des Kaufgegenstandes, wenn es sich um eine Gattungsschuld handelt, wird ausgeschlossen. Eine Haftung wird nur bei Vorlage eines Verschuldens übernommen.
(4)
Die Haftung für einfache Fahrlässigkeit, aus welchem Rechtsgrund auch immer, ist ausgeschlos-sen. Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haften wir auch für einfache Fahrlässig-keit.
(5)
Eine Haftung für Beratungsleistungen etc. insbesondere im Hinblick auf die Be - und Verarbei-tungen von Baustoffen wird nur übernommen, wenn diese schriftlich erfolgte.
(6)
Die Schadensersatzhaftung ist begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden, sofern wir die Pflichtverletzung nicht vorsätzlich begangen haben.
(7)
Schadensersatzansprüche für die Haftung nach den zwingenden Vorschriften des Produkthaf-tungsgesetzes bleiben unberührt. Die Haftung des Verkäufers wird für den Fall ausgeschlossen, dass dem Käufer der Hersteller oder Vorlieferant binnen 4 Wochen nach Anzeige der den Scha-den verursachenden Waren, schriftlich mitgeteilt wird.
(8)
Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle des Vorliegens einer Garantie oder der Übernahme ei-ner Beschaffungsgarantie.
§ 11 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1)
Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen (Kaufpreis, Transportvergütung, Verzugszinsen, sonstiger Verzugsschaden, etc.) aus der bestehenden Ge-schäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers , insbeson-dere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen und zu diesem Zweck den Betrieb des Käufers zu betreten. Der Verkäufer genehmigt dies hiermit. Dies stellt keinen Rücktritt vom Vertrag dar, es sei denn wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Ver-bindlichkeiten des Käufers abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen. Wir sind berechtigt, uns selbst in den Besitz der Kaufsache zu setzen, dem stimmt der Besteller ausdrück-lich zu, so dass dies keine verbotene Eigenmacht darstellt.
(2)
Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflich-tet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer-, Wasser- und Diebstahlschäden ausreichend zum Neu-wert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
(3)
Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß §771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.
(4)
Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verwerten; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrages (einschließlich USt) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung bzw. - verarbeitung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verwertet worden ist. Der Veräußerer nimmt die Abtretung hiermit an. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forde-rung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahm-ten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder Durchführung eines außergerichtlichen Einigungsverfahrens mit den Gläubigern über die Schuldenbereinigung (305 I Nr. 1 InsO) gestellt ist, kein Scheck oder Wechselprotest oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt. Die Einziehungsberechtigung bezieht sich auf die ge-samte Saldoforderung.
(5)
Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorge-nommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
(6)
Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermi-schung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als verein-bart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so ent-standene Alleineigentum oder Miteigentum unentgeltlich für uns.
(7)
Mit Wegfall der Einziehungsbefugnis gemäß Absatz (4) ist der Käufer auch nicht mehr befugt, die Vorbehaltsware einzubauen, untrennbar zu vermischen oder zu verarbeiten.
(8)
Der Käufer tritt uns auch die Forderungen gegen den Dritten ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen. Dies umfaßt auch das Recht auf Einräumung einer Sicherheitshypothek mit Rang vor dem Rest. Wir nehmen die Abtretung an.
(9)
Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das eigene Grundstück einge-baut, so tritt dieser schon jetzt die aus der gewerbsmäßigen Veräußerung des Grundstückes oder von Grundstücksrechten entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und im Rang vor dem Rest ab. Wir nehmen die Abtretung an.
(10)
Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit frei-zugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 45% (20% Wertabschlag, 4% §171 I InsO, 5% §171 II InsO und Umsatzsteuer (augenblick-lich 16%) in jeweils gesetzlicher Höhe) übersteigt. Als realisierbarer Wert sind, sofern der Ver-käufer nicht einen niedrigeren realisierbaren Wert der Vorbehaltsware nachweist, die Einkaufs-preise des Käufers oder bei Verarbeitung der Vorbehaltsware die Herstellungskosten des Siche-rungsgutes bzw. des Miteigentumsanteils anzusetzen, jeweils abzüglich eines zulässigen Bewer-tungsabschlages von maximal 45% der zu sichernden Forderung (20% Wertabschlag, 4% §171 I InsO, 5% § 171 II InsO und Umsatzsteuer in jeweils gesetzlicher Höhe zur Zeit 16% ) wegen möglicher Mindererlöse. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 12 Sonderregelungen bei Internetkäufe
a. Vertragsgrundlagen
Allen Verträgen, die der Kunde über das Internet mit uns abschließt, liegen ausschließlich diese AGB zugrunde. Diese erkennt der Kunde mit seiner Bestellung an.
b. Bestellungen über Internet-Auktionshäuser
Der Vertragsschluss erfolgt gemäß den rechtlichen Bestimmungen und den AGB der jeweiligen Auktionshäuser. Auf der eBay-Plattform kommt der Vertrag bei einer Auktion mit Zeitablauf mit dem Höchstbietenden und bei einem Sofortkauf mit Betätigung des entsprechenden Buttons auf der Angebotsseite zwischen dem Käufer und dem oben stehenden Anbieter zustande. Nach Anklicken des Buttons hat der Käufer die Möglichkeit seine Angaben zu bestätigen und ggfls. zu korrigieren. Der Vertragstext wird unter der jeweiligen Artikelnummer bei eBay für 90 Tage gespeichert und kann dort vom Kunden eingesehen werden.
c. Widerrufsrecht und Rückgabebelehrung
Sofern Sie als Verbraucher handeln, können Sie Ihre Vertragserklärung innerhalb von einem Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird – auch durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV in Textform sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Kuhn Bauzentrum GmbH
Geschäftsführer: Albert Schneider
Sonnenstraße 72
97225 Zellingen
Tel.: 09364-812481
Fax.: 09364-812482
E-Mail: Albert.Schneider@kuhn-bauzentrum.de
Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Schadenersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung müssen Sie keinen Schadenersatz leisten. Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.
- Ende der Widerrufsbelehrung –
Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde.
Sie sind dazu berechtigt, uns die Ware ohne vorherige Kontaktaufnahme unfrei zurückzusenden. Bedenken Sie aber, dass die Deutsche Post uns dafür bis zu EUR 12,00 berechnet. Wir bitten Sie also, sich vorher mit uns in Verbindung zu setzen, oder die Sendung ausreichend zu frankieren.
d. Rücksendekosten bei Widerruf
Falls der Kunde sein Widerrufsrecht ausüben sollte, hat er die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn der Kunde bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung kostenfrei.
e. Preise und Versandbedingungen
(a)
Es gelten die Preise, die zum Zeitpunkt der Bestellung auf den Internetseiten dargestellt wurden. Eine Korrektur offensichtlicher Irrtümer bleibt uns vorbehalten.
(b)
Alle Preise verstehen sich in EURO und beinhalten die jeweils gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
(b)
Verpackungs- und Versandkosten, die grundsätzlich der Kunde trägt, werden den Preisen hinzugerechnet.
(c)
Der Versand der Ware erfolgt grundsätzlich gegen Vorkasse, mittels Vorausüberweisung auf das dem Kunden rechtzeitig mitgeteilte Konto der Kuhn Bauzentrum GmbH, falls nicht etwas anderes vereinbart wurde. Auf Wunsch des Kunden kann auch ein Termin zur Abholung der Ware gegen Barzahlung vereinbart werden.
(d)
Der Versand der Ware erfolgt unverzüglich nach Eingang des vollständigen Kaufpreises zuzüglich etwaiger Liefer- und Versandkosten.
(e)
Der Kunde versichert, bei eBay die richtige und vollständige Lieferanschrift hinterlegt zu haben. Sollte es aufgrund schuldhaft fehlerhafter Adressdaten zu zusätzlichen Kosten bei der Versendung kommen - etwa erneut anfallende Versandkosten oder Kosten für Rücklastschriften -, so hat der Kunde diese zu ersetzen.
(f)
Erwirbt der Kunde in einem engen zeitlichen Zusammenhang mehrere Artikel nicht innerhalb eines einheitlichen Bestellvorgangs, besteht die Möglichkeit des einheitlichen Versands, sofern der Kunde dies wünscht; ein Anspruch auf Vornahme eines solchen Versands besteht jedoch nicht.
(g)
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der Übergabe an diese selbst oder eine empfangsberechtigte Person, beim Versendungskauf mit der Auslieferung der Ware an eine geeignete Transportperson über. Bei Verbrauchern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware - auch beim Versendungskauf - mit der Übergabe der Kaufsache an den Kunden über. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde sich im Annahmeverzug befindet.
(h)
Sollten gelieferte Artikel offensichtliche Material- oder Herstellungsfehler aufweisen, wozu auch Transportschäden zählen, so reklamieren Sie bitte solche Fehler sofort gegenüber uns oder dem Mitarbeiter des Transportdienstleisters, der die Artikel anliefert. Die Versäumung dieser Rüge hat allerdings für Ihre gesetzlichen Ansprüche keine Konsequenzen.
f. Sonstiges
Im Übrigen gelten die obigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§ 13 Bundesdatenschutzgesetz
Wir speichern und verarbeiten Kundendaten nach den Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes.




